Steuer
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Alle anderen Steuern sind innerhalb der angegebenen Frist gemäß Steuerbescheid fällig.
Vermögenssteuer
Die Vermögenssteuer wird jedes Jahr am 1. Juni festgesetzt für Besitzer von Grundstücken, Bauwerken, Häusern, Schiffen und Fluggeräten. Eine schriftliche Mitteilung wird an die Adresse oder den Ort der Nutzung bis zum 15. des Monats, in dem die Zahlung zu tätigen ist, zugestellt.
Zahlungsfrist | Zahlungsbetrag | Steuerzahler |
---|---|---|
16. bis 31. Juli | 50 % der Vermögenssteuer für Wohnungen, 100 % der Vermögenssteuer für Gebäude, Schiffe und Fluggeräte | der gegenwärtige Eigentümer zum 1. Juni jeden Jahres |
6. bis 30. September | 50 % der Vermögenssteuer für Wohnfläche, 100 % der Vermögenssteuer für Grundstücke | der gegenwärtige Eigentümer zum 1. Juni jeden Jahres |
KFZ-Steuer
Die KFZ-Steuer ist vom Eigentümer des Fahrzeugs jedes Jahr am 1.6. und am 1.12. zu zahlen. Eine schriftliche Mitteilung wird an die Adresse oder den Ort der Nutzung bis zum 15. des Monats, in dem die Zahlung zu tätigen ist, gesendet.
Zeitraum/Halbjahr | Besteuerungszeitraum | Fälligkeitsdatum | Zahlungsfrist |
---|---|---|---|
Halbjahr | Januar ~ Juni | Juni | 16. Juni ~30. Juni |
Halbjahr | Juli ~ Dezember | Dezember | 16. Dezember ~30. Dezember |
Einwohnersteuer und Gewerbesteuer
Die Einwohnersteuer und Gewerbesteuer werden für Einwohner erhoben, die in einem Gebiet leben oder dort ein Gewerb betreiben, das der Gemeindeverwaltung untersteht. Die Einwohnersteuer umfasst eine einheitliche Wohnsitzsteuer, die unabhängig von der Höhe des Einkommens kollektiv erhoben wird, sowie eine Gewerbesteuer, die einerseits von der gesamten Gewerbefläche abhängt, andererseits vom Einkommen der beschäftigten Mitarbeiter, nämlich 5 von 1000 des monatlichen Gesamtgehalts der Arbeitnehmer.
Zahlungsrichtlinien nach Kategorie
- Einwohnersteuer
- Einheitliche Wohnsitzsteuer: jedes Jahr zwischen 16. und 31. August (Besteuerungsstichtag: 1. Juli)
- Vermögenssteuer: Zahlungen müssen jedes Jahr vom 1. bis 31. Juli angemeldet und eingereicht werden.
- Arbeitnehmer: Zahlungen müssen jeden Monat um den 10. des Folgemonats angemeldet und eingereicht werden.
- Gewerbesteuer
- Körperschaftssteuer: Innerhalb 4 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres
- Kapitalertragssteuer: 1. Juli – 31. Juli des Folgejahres
- Gesamteinkommenssteuer: Anzeige und Zahlung mit der Einkommenssteuer (1. – 31. Mai des Folgejahres)
- Sondererhebung: Anzeige und Zahlung am 10. des Folgemonats, an dem die Sondereinnahme erfolgt
- Anfragen
- Bezirksamt Yongsan-gu, 1. Steuerkasse/Finanzamt 1 (☎02-2199-6830,6840,6850,6860)
Bezirksamt Yongsan-gu, 2. Steuerkasse/Finanzamt 2 (☎02-2199-6890,6900,6910,6920)
Steuerbezogene Beratungsorganisationen
- Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, Internationales Steueramt
- Telefon: 02-2110-2201~5
- Fax: 02-503-9229
- URL: http://www.mofe.go.kr
- Städtisches Finanzamt Seoul
- Telefon: 02-397-2200
- Fax: 02-736-7234
- URL: http://s.nts.go.kr
- Finanzamt Yongsan
- Lage: Seobinggoro 24-gil(Hangangno 3-ga), Yongsan-gu, Seoul, U-Bahn Station Yongsan (Linie 1), 10 Minuten zu Fuß Richtung Dongjak-Brücke
- Telefon: 02-748-8200/748-8241 (Englischsprachiger Service verfügbar im Steuerinformationszentrum)
- Fax: 02-792-2619
- URL: https://s.nts.go.kr/yos/Default.asp