Informationen zur Verwaltung

Steuer

HOME Informationen zur Verwaltung Steuer

Die Steuern in Korea sind unterteilt in staatliche Steuern und lokale Steuern. Bei der Anschaffung von Produkten oder Leistungen sind alle Steuern wie Mehrwertsteuer oder Erwerbssteuer in dem Moment zu entrichten, in dem die Rechnung zu begleichen ist.
Alle anderen Steuern sind innerhalb der angegebenen Frist gemäß Steuerbescheid fällig.

Vermögenssteuer

Die Vermögenssteuer wird jedes Jahr am 1. Juni festgesetzt für Besitzer von Grundstücken, Bauwerken, Häusern, Schiffen und Fluggeräten. Eine schriftliche Mitteilung wird an die Adresse oder den Ort der Nutzung bis zum 15. des Monats, in dem die Zahlung zu tätigen ist, zugestellt.

Vermögenssteuer
Zahlungsfrist Zahlungsbetrag Steuerzahler
16. bis 31. Juli 50 % der Vermögenssteuer für Wohnungen, 100 % der Vermögenssteuer für Gebäude, Schiffe und Fluggeräte der gegenwärtige Eigentümer zum 1. Juni jeden Jahres
6. bis 30. September 50 % der Vermögenssteuer für Wohnfläche, 100 % der Vermögenssteuer für Grundstücke der gegenwärtige Eigentümer zum 1. Juni jeden Jahres

KFZ-Steuer

Die KFZ-Steuer ist vom Eigentümer des Fahrzeugs jedes Jahr am 1.6. und am 1.12. zu zahlen. Eine schriftliche Mitteilung wird an die Adresse oder den Ort der Nutzung bis zum 15. des Monats, in dem die Zahlung zu tätigen ist, gesendet.

KFZ-Steuer
Zeitraum/Halbjahr Besteuerungszeitraum Fälligkeitsdatum Zahlungsfrist
Halbjahr Januar ~ Juni Juni 16. Juni ~30. Juni
Halbjahr Juli ~ Dezember Dezember 16. Dezember ~30. Dezember

Einwohnersteuer und Gewerbesteuer

Die Einwohnersteuer und Gewerbesteuer werden für Einwohner erhoben, die in einem Gebiet leben oder dort ein Gewerb betreiben, das der Gemeindeverwaltung untersteht. Die Einwohnersteuer umfasst eine einheitliche Wohnsitzsteuer, die unabhängig von der Höhe des Einkommens kollektiv erhoben wird, sowie eine Gewerbesteuer, die einerseits von der gesamten Gewerbefläche abhängt, andererseits vom Einkommen der beschäftigten Mitarbeiter, nämlich 5 von 1000 des monatlichen Gesamtgehalts der Arbeitnehmer.

Zahlungsrichtlinien nach Kategorie

  • Einwohnersteuer
    • Einheitliche Wohnsitzsteuer: jedes Jahr zwischen 16. und 31. August (Besteuerungsstichtag: 1. Juli)
    • Vermögenssteuer: Zahlungen müssen jedes Jahr vom 1. bis 31. Juli angemeldet und eingereicht werden.
    • Arbeitnehmer: Zahlungen müssen jeden Monat um den 10. des Folgemonats angemeldet und eingereicht werden.
  • Gewerbesteuer
    • Körperschaftssteuer: Innerhalb 4 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres
    • Kapitalertragssteuer: 1. Juli – 31. Juli des Folgejahres
    • Gesamteinkommenssteuer: Anzeige und Zahlung mit der Einkommenssteuer (1. – 31. Mai des Folgejahres)
    • Sondererhebung: Anzeige und Zahlung am 10. des Folgemonats, an dem die Sondereinnahme erfolgt
      Anfragen
      Bezirksamt Yongsan-gu, 1. Steuerkasse/Finanzamt 1 (☎02-2199-6830,6840,6850,6860)
      Bezirksamt Yongsan-gu, 2. Steuerkasse/Finanzamt 2 (☎02-2199-6890,6900,6910,6920)

Steuerbezogene Beratungsorganisationen

  • Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, Internationales Steueramt
  • Städtisches Finanzamt Seoul
  • Finanzamt Yongsan
    • Lage: Seobinggoro 24-gil(Hangangno 3-ga), Yongsan-gu, Seoul, U-Bahn Station Yongsan (Linie 1), 10 Minuten zu Fuß Richtung Dongjak-Brücke
    • Telefon: 02-748-8200/748-8241 (Englischsprachiger Service verfügbar im Steuerinformationszentrum)
    • Fax: 02-792-2619
    • URL: https://s.nts.go.kr/yos/Default.asp