Informationen zur Verwaltung

Erwerb und Übernahme von Grundstücken und Eigentum

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Wenn ein Ausländer oder eine ausländische Körperschaft ein Grundstück im Territorium der Republik Korea erwirbt bzw. ein Koreaner oder eine koreanische Körperschaft ein Grundstück im Territorium der Republik Korea besitzt und die ausländische Staatsbürgerschaft bzw. ausländische Körperschaft durch Wechsel der Staatsbürgerschaft erlangt, ist das im Einklang mit dem Landbeschaffungsgesetz für Ausländer unbedingt der für dieses Gebiet zuständigen staatlichen Stelle anzuzeigen.

Anzeige des Grundstückerwerbs

  • Wer: Ausländer, die einen Vertrag über den Erwerb eines Grundstückes in der Republik Korea abgeschlossen haben.
  • Anzeigefrist: innerhalb von 60 Tagen nach Vertragsabschluss; innerhalb von 6 Monaten im Falle des Grundstückerwerbes durch außervertragliche Wege wie Erbschaft oder Auktion.
  • Unterlagen: Formular für den Grundstückerwerb durch Ausländer, Legitimation (ausgestellt durch die Einwanderungsbehörde), 1 Kopie des Vertrages.
  • Dokumente bei Grundstückserwerb aus anderen als den vertraglichen Gründen (z.B. Verwandtschaftsnachweis eines Erben oder Familienregisterauszug)
  • Versäumniszuschlag: Wenn die Anzeige des Grundstückerwerbes versäumt worden ist, wird im Einklang mit dem Landbeschaffungsgesetz für Ausländer ein Ordnungsgeld von bis zu 3 Mio. KRW erhoben.

Anzeige fortgesetzten Grundstückbesitzes bei Wechsel der Staatsbürgerschaft.

  • Wer: Koreanische Staatsbürger, die eine nichtkoreanische Staatsbürgerschaft angenommen haben, oder inländische Körperschaften, die zu einer ausländischen Körperschaft geworden sind, und ihr Grundstück weiterhin behalten möchten.
  • Anzeigefrist: Innerhalb von 6 Monaten vom Tag des Wechsels zu einer nichtkoreanischen Staatsbürgerschaft bzw. ausländischen Körperschaft.
  • Unterlagen: Die den Staatsbürgerschaftswechsel bestätigenden Dokumente (bei Privatperson: Kopie der Staatsbürgerschaft, bei Körperschaft: Dokumente, die den Wechsel eines ausländischen Unternehmens belegen usw.) ※ Versäumniszuschlag: Wenn die Anzeige des Grundstückerwerbes versäumt oder unter Vortäuschung falscher Tatsachen erfolgte, wird ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 3 Mio. KRW erhoben.
Anfragen
Bezirksdienststelle Yongsan-gu, Grundbuchamt (Tel: 02-2199-6954)