Geburtenregistrierung
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Eine Geburt ist in Korea innerhalb von 30 Tagen nach der Entbindung der Einwanderungsbehörde Seoul bekanntzugeben. Dafür sind die durch ein Krankenhaus ausgestellte Geburtsurkunde und der nach der Bekanntgabe der Geburt an die zuständige Botschaft ausgehändigte Säuglingspass vorzulegen. Anträge auf eine Ausländerregistrationskarte für Säuglinge sind an die Einwanderungsbehörde Seoul zu richten.
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde (ausgestellt durch das Krankenhaus)
- Ausländerregistrationskarte bzw. Ausweis der Eltern
- Säuglingsausweis/Babypass