Internationale Eheschließung
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Für den Fall der Einreichung einer Eheschließung zwischen einer/einem Koreanerin/Koreaner mit einer/einem Ausländerin/Ausländer in Korea sind folgende Dokumente bei der zuständigen Bezirksdienststelle vorzulegen: Eheschließungsfähigkeitszeugnis (ausgestellt durch das zuständige Amt im Heimatland des Ausländers), eine koreanische Übersetzung desselben, eine beglaubigte Kopie des Reisepasses der/des ausländischen Ehepartnerin/Ehepartners und des Ausweises der/des koreanischen Ehepartnerin/Ehepartners und ein von 2 Trauzeugen unterschriebener Eheschließungsantrag.
Durch Registrierung einer Eheschließung wird eine Heiratsurkunde ausgestellt. Die Registrierung einer Eheschließung bedeutet nicht die automatische und nach Antrag auch keine garantierte Übertragung der koreanischen Staatsbürgerschaft auf die/den Ehepartnerin/Ehepartner, die/der den/die koreanische/n Staatsbürger/Staatsbürgerin geheiratet hat. Dies erfordert eine Genehmigung durch den Justizminister.