Wohnortwechsel
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Adressänderung
Wenn ein registrierter Ausländer seinen Wohnsitz wechselt, muss er diese Änderung innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug der Einwanderungsbehörde, dem örtlichen Bezirksamt oder dem Bürgerzentrum melden.
Wann muss umgemeldet werden
Sobald registrierte Ausländer ihren Wohnsitz gewechselt haben.
Ummeldezeitraum
Innerhalb von 14 Tagen nach Wohnsitzwechsel.
Ort der Ummeldung
-
Einwanderungsbehörde, örtliches Bezirksamt oder Bürgerbüro.
Im Fall von Yongsan-gu sollte die Ummeldung beim Amt für Ausweisbelange, zuständiges Bürgerbüro erfolgen. (TEL 02-2199-6543)
Einzureichende Dokumente
- Reisepass
- Ausländerregistrationskarte
- Nachweis über den Wohnsitzwechsel (Mietvertrag usw.)
Hinweis
Erfolgte die Ummeldung des Wohnsitzes nicht innerhalb von 14 Tagen nach Wohnsitzwechsel, wird in Übereinstimmung mit Artikel 36 des Einwanderungskontrollgesetzes ein Bußgeld verhängt. Nach Ablauf der 14 Tage kann die Ummeldung nur noch bei der Einwanderungsbehörde angezeigt werden.